Hauptversammlung Aktiengesellschaft

Protokollierung einer Hautpversammlung

Bei einer Aktiengesellschaft sind die Beschlüsse der Hauptversammlung notariell zu berukunden. Ausschließlich bei nicht börsennotierten Gesellschaften reicht eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnende Niederschrift aus, wenn keine Beschlüsse gefasst wurden, für welche dass Gesetz eine Dreiviertel oder größere Mehreheit bestimmt.

Ablauf

Wenn Sie Ihre Hauptversammlung beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Bitte stellen Sie uns mindestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung den Leitfaden für den Versammlungsleiter zur Verfügung, damit das Protokoll entsprechend vorbereitet werden kann.