Was kostet der Notar?
Gründung, Beschlussfassung, Handelsregisteranmeldungen, Anteilsübertragungen, Unternehmenskauf, Umwandlung.
Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.