Ehebedingte Zuwendung
Wem gehört das Grundstück oder die Wohnung? Gehört Sie beiden Ehepartnern oder einem allein? Macht es Sinn, diese Vermögenszuordnung sinnvollerweise zu verändern?
Inhaltsübersicht
Die Gründe können vielfältig sein, zum Beispiel:
In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, die Wohnung oder das Haus auf nur einen Ehepartner zu übertragen. Dies kann aus folgenden Gründen sinnvoll sein:
Vielleicht ist auch die Einbringung von Vermögenswerten in eine aus den Ehepartnern und womöglich den gemeinschaftlichen Kindern bestehende, vermögensverwaltende Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaft) für Sie empfehlenswert.
Der Veräußerer kann sich einzelne Rechte vorbehalten. So ist denkbar, dass er sich ein Nießbrauch, ein Wohnrecht oder ein für bestimmte Gründe geltendes Rückforderungsrecht im Grundbuch eintragen lässt.
Bei dieser Gestaltung sind sowohl die güterrechtlichen Regelungen und das Erbrecht zu berücksichtigen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, den Ehevertrag, Testament oder den Erbvertrag anzupassen.