Ehebedingte Zuwendung

Wem gehört das Grundstück oder die Wohnung? Gehört Sie beiden Ehepartnern oder einem allein? Macht es Sinn, diese Vermögenszuordnung sinnvollerweise zu verändern?

Warum ist eine ehebdingte Zuwendung sinnvoll?

Zu einer umfassenden Vorsorge unter Ehegatten gehört eine regelmäßige Überprüfung, ob die Vermögensverteilung unter den Ehepartnern zweckmäßig ist oder durch Vermögensübertragungen verbessert werden kann.

Die Gründe können vielfältig sein, zum Beispiel:

  • Der andere Ehepartner hat zu den Anschaffungskosten beigetragen.
  • Der Kredit wurde gemeinsam abbezahlt.

In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, die Wohnung oder das Haus auf nur einen Ehepartner zu übertragen. Dies kann aus folgenden Gründen sinnvoll sein:

  • Unternehmerrische Risiken eines Ehepartners (z.B. Selbstständigkeit).
  • Pflichtteilsansprüche einseitiger Kinder.
  • Lebzeitige Übertragung kann zu einer Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen.

Ist eine vermögensverwaltende Gesellschaft sinnvoll?

Vielleicht ist auch die Einbringung von Vermögenswerten in eine aus den Ehepartnern und womöglich den gemeinschaftlichen Kindern bestehende, vermögensverwaltende Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaft) für Sie empfehlenswert.

Rechte für den Übertragenden

Der Veräußerer kann sich einzelne Rechte vorbehalten. So ist denkbar, dass er sich ein Nießbrauch, ein Wohnrecht oder ein für bestimmte Gründe geltendes Rückforderungsrecht im Grundbuch eintragen lässt.

Güterrechtliche und erbrechtliche Folgen

Bei dieser Gestaltung sind sowohl die güterrechtlichen Regelungen und das Erbrecht zu berücksichtigen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, den Ehevertrag, Testament oder den Erbvertrag anzupassen.

Was brauchen wir für Unterlagen
  • Adressdaten der Beteiligten
  • Geburtsdatum, Steuer-Id
  • ehelicher Güterstand
  • Grundbuchdaten oder Adresse
  • ggf. Rechte, die eingetragen werden sollen
  • ggf. Ehe- oder Erbverträge in Kopie