Kaufvertrag über ein Grundstück

Sie stehen kurz davor, ein Haus zu kaufen, eine Wohnung oder ein Grundstück? Dann haben Sie jetzt sicher viele Fragen. Und suchen einen Notar, auf den Sie sich verlassen können, weil er sich um die rechtssichere und ausgewogene Gestaltung Ihres Kaufvertrags kümmert.

Einen Immobilienkaufvertrag schließt man nicht allzu häufig ab. Für die meisten Käufer ist es das erste Mal. Und der Verkäufer hat oft auch nicht viel mehr Erfahrung. Dabei geht es um einiges. Für viele Käufer ist der Kaufpreis die größte Investition ihres Lebens. Da sollte man besser alles richtig machen. Ein Grundstückskaufvertrag unterliegt anderen Regeln als ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen. Der Notar kennt diese Regeln und sorgt dafür, dass alle Formalien beachtet werden.

Muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden?

Ein Immobilienkaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.

Die Kaufvertragsurkunde muss alle Absprachen enthalten, von denen der Kaufvertrag nach dem Willen der Vertragsparteien abhängen soll. Der Kaufgegenstand ist eindeutig zu bezeichnen. Der Kaufpreis und alle sonstigen Gegenleistungen müssen richtig angegeben werden.

Nebenabreden außerhalb des Vertrages sind nicht zulässig

Wenn zum Beispiel der Verkäufer zur Bedingung macht, dass der Käufer die verkaufte Wohnung an ihn oder einen Angehörigen des Verkäufers vermietet, und der Käufer damit einverstanden ist, muss diese Nebenabrede auch in den notariellen Wohnungskaufvertrag aufgenommen werden.

Sonst ist der Kaufvertrag unvollständig beurkundet und damit unwirksam.

Was brauchen wir für Unterlagen
  • Personalien Käufer (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Personalien Verkäufer (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Steuer-IDs der Parteien
  • Grundbuchdaten (Grundbuchbezirk und Blattnummer)
  • Höhe des Kaufpreises
  • Etwaige Nebenabreden

Was kostet ein Grundstückskaufvertrag?

Kaufvertrag mit Vollzug und Betreuung

Art der Kosten Gebühr
Beurkundungsverfahren
§§ 97, 47 (Geschäftswert: 100.000,00 €)
384,00 €
Betreuungsgebühr
§ 113 (Geschäftswert: 100.000,00 €)
96,00 €
Vollzugsgebühr
§ 112 (Geschäftswert: 100.000,00 €)
96,00 €
Nebenkosten
Dokumentenpauschalen und Auslagen
28,25 €
Nach dem JVKostG für den Abruf von Daten im automatisierten Abrufverfahren zu zahlende Beträge
8,00 €
Gesamtkosten 612,25 €
Werte können abweichen. Es handelt sich um ein Beispiel.

Häufige Fragen