Kaufvertrag über ein Grundstück
Sie stehen kurz davor, ein Haus zu kaufen, eine Wohnung oder ein Grundstück? Dann haben Sie jetzt sicher viele Fragen. Und suchen einen Notar, auf den Sie sich verlassen können, weil er sich um die rechtssichere und ausgewogene Gestaltung Ihres Kaufvertrags kümmert.
Einen Immobilienkaufvertrag schließt man nicht allzu häufig ab. Für die meisten Käufer ist es das erste Mal. Und der Verkäufer hat oft auch nicht viel mehr Erfahrung. Dabei geht es um einiges. Für viele Käufer ist der Kaufpreis die größte Investition ihres Lebens. Da sollte man besser alles richtig machen. Ein Grundstückskaufvertrag unterliegt anderen Regeln als ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen. Der Notar kennt diese Regeln und sorgt dafür, dass alle Formalien beachtet werden.
Ein Immobilienkaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Die Kaufvertragsurkunde muss alle Absprachen enthalten, von denen der Kaufvertrag nach dem Willen der Vertragsparteien abhängen soll. Der Kaufgegenstand ist eindeutig zu bezeichnen. Der Kaufpreis und alle sonstigen Gegenleistungen müssen richtig angegeben werden.
Nebenabreden außerhalb des Vertrages sind nicht zulässig
Sonst ist der Kaufvertrag unvollständig beurkundet und damit unwirksam.
Kaufvertrag mit Vollzug und Betreuung
Art der Kosten | Gebühr |
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Beurkundungsverfahren
§§ 97, 47 (Geschäftswert: 100.000,00 €) |
384,00 €
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Betreuungsgebühr
§ 113 (Geschäftswert: 100.000,00 €) |
96,00 €
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Vollzugsgebühr
§ 112 (Geschäftswert: 100.000,00 €) |
96,00 €
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Nebenkosten
Dokumentenpauschalen und Auslagen |
28,25 €
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Nach dem JVKostG für den Abruf von Daten im automatisierten Abrufverfahren zu zahlende Beträge
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8,00 €
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Gesamtkosten | 612,25 € |