Kaufpreisfinanzierung
Wenn Sie den Kaufpreis für Ihr neues Haus, Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Grundstück wie die meisten Käufer über einen Kredit finanzieren, wird Ihre Bank als Sicherheit in aller Regel die Eintragung einer Grundschuld verlangen.
Inhaltsübersicht
Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht am Grundbesitz, ein sogenanntes Grundpfandrecht. Wenn Sie Ihren Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen, kann die Bank die Immobilie versteigern lassen. Sie erhält dann aus dem Versteigerungserlös das, was ihr zusteht.
Die Grundschuldbestellungsformulare enthalten meist auch noch ein Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Dadurch kann die Bank auch auf Ihr übriges Vermögen im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen, wenn Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.
Normalerweise bestellen Sie die Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung an dem Objekt, das Sie kaufen. Weil Sie vor Kaufpreiszahlung noch nicht Eigentümer sind, geht das nur mit Zustimmung des Verkäufers. Dazu erteilt Ihnen der Verkäufer im Kaufvertrag eine Vollmacht. Die Vollmacht sieht vor, dass die Grundschuld zunächst nur Zahlungen auf die Kaufpreisschuld sichert. Das bedeutet, dass Sie zuerst den Kaufpreis zahlen müssen, bevor auch anderer Finanzierungsbedarf über die Grundschuld abgesichert ist. Falls Sie auch die Grunderwerbsteuer, die Maklercourtage oder die Notar- und Gerichtskosten aus dem Bankkredit finanzieren möchten, klären Sie das bitte unbedingt vorher mit Ihrer Bank. Im Normalfall müssen Sie diese Beträge aus Eigenkapital aufbringen.
Grundschuldbestellung mit ZV-Unterwerfung mit Betreuung (Finanzierungsgrund-schuld)
Art der Kosten | Gebühr |
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Beurkundungsverfahren
§§ 97, 54 (Geschäftswert: 120.000,00 €) |
300,00 €
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Betreuungsgebühr
§ 113 (Geschäftswert: 120.000,00 €) |
150,00 €
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Nebenkosten
Dokumentenpauschalen und Auslagen |
26,00 €
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Gesamtkosten | 476,00 € |