Informationen für Makler

Wir arbeiten gern mit Immobilienmaklern zusammen. Sie dürfen von uns eine zügige und professionelle Vorbereitung und Abwicklung Ihrer Kaufverträge erwarten.

Grundbucheinsichten

Wir können die Grundbücher aller deutschen Grundbuchämter (bis auf Bremen) online einsehen.

Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen, übersenden Sie uns bitte eine Einverständniserklärung des Eigentümers.

Eine Vollmacht oder ein vom Verkäufer erteilter Maklerauftrag ist ausreichend.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, uns die Berechtigung zur Grundbucheinsicht nachweisen zu lassen.

Übermittlungen von Daten

Die Daten zur Vorbereitung eines Kaufvertrags übermitteln Sie uns am Besten per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie von den Vertragsparteien nachweisbar zur Erteilung des Beurkundungsauftrags ermächtigt wurden.

Wenn uns die Daten bis 12 Uhr mittags vorliegen, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag einen Vertragsentwurf.

Änderungswünsche

Unsere Entwürfe sind keine einfachen Blanko-Muster, sondern immer bereits auf den Einzelfall abgestimmte, juristisch geprüfte Vertragstexte. Sie erhalten den Entwurf zur Durchsicht, bevor wie ihn an die Vertragsparteien schicken. Natürlich dürfen Sie den Entwurf auch gern selbst an die Vertragsparteien weiterleiten.

Änderungswünsche teilen Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin mit. So haben wir ausreichend Zeit, um die rechtliche Machbarkeit zu prüfen.

Beurkundungstermine

Beurkundungstermine bieten wir von Montag bis Freitag an jedem Arbeitstag an, natürlich auch am Abend.

Auf Wunsch können Beurkundungen auch an Feiertagen oder am Wochenende erfolgen.

Wenn der Notar im Urlaub ist, steht immer eine Notarvertreterin oder ein Notarvertreter zur Verfügung.