Aktive Sterbehilfe können Sie auch in einer Patientenverfügung nicht wirksam fordern.
Zulässig ist
nur der Abbruch von Behandlungsmaßnahmen
in Fällen schwerer Krankheit.
Es ist ratsam, in der Patientenverfügung möglichst genau zu beschreiben, in welchen Situationen sie gelten soll und welche ärztlichen Maßnahmen dann unterbleiben sollen. Der Arzt, der Ihre Patientenverfügung später einmal umsetzen muss, wird sich umso leichter tun, Ihren Wünschen zu entsprechen, wenn Sie möglichst präzise beschrieben haben, wie er sich wann zu verhalten hat.
Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Patientenverfügungen bedürfen keiner besonderen Form. Wir stellen aber immer wieder fest, dass es den meisten Menschen schwerfällt, ihren Behandlungswünschen schriftlich Ausdruck zu verleihen und entwerfen Ihnen daher selbstverständlich gern eine Patientenverfügung.
Durch die notarielle Beurkundung wird überdies bezeugt, dass Sie sich mit dem Inhalt der Verfügung auseinandergesetzt haben und bei klarem Verstand waren, als sie sie unterzeichnet haben.