Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen Partner die Scheidungsfolgen miteinander regeln, wenn sie sich trennen und scheiden lassen.

Sie möchten Ihre Ehe einvernehmlich scheiden lassen?

Zahlreiche Scheidungsfolgen können Sie außerhalb des Gerichtsverfahrens in einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Dabei bestimmen die Ehegatten selbst, was sie miteinander vereinbaren. Das Scheidungsverfahren wird entlastet und verkürzt, die Gerichtsgebühren reduzieren sich.

Was kann alles geregelt werden?

Folgende Themenkomplexe können geregelt werden:

  • Ausgleich des Zugewinns
  • Aufteilung Ihres Vermögens

Oft vereinbaren die Scheidungswilligen Gütertrennung und gleichen den bisher entstandenen Zugewinn durch eine Abfindungszahlung oder durch die Übertragung von Vermögensgegenständen aus.

  • Verzicht auf Zugewinnausgleich
  • Regelung was mit Vermögensgegenstanden pssieren soll.

Soweit Ihnen Vermögensgegenstände (zum Beispiel ein Haus) gemeinsam gehören, können Sie festlegen, ob ein Ehepartner den Gegenstand allein übernehmen oder der Gegenstand verkauft werden soll.

  • Regelung über gemeinschaftliche Schulden

Trennungsunterhalt

Ansprüche auf Trennungsunterhalt (also den Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Scheidung) können beziffert werden.

Ein Verzicht auf künftige Ansprüche auf Trennungsunterhalt ist nicht möglich.

Der Unterhaltsverpflichtete kann sich in der notariellen Urkunde der Zwangsvollstreckung unterwerfen.

Nachehelichen Unterhalt

Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt (also den Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung) können festgelegt werden. Der Unterhaltsverpflichtete kann sich in der notariellen Urkunde der Zwangsvollstreckung unterwerfen.

Möglich ist ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf nachehelichen Unterhalt.

Versorgungsausgleich

Sie können vereinbaren, dass der Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt oder ganz oder teilweise ausgeschlossen wird.

Der Versorgungsausgleich ist der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.
Zum Beispiel können Sie vereinbaren, den Versorgungsausgleich nur hinsichtlich bestimmter Anrechte durchzuführen.

Umgang und Sorgerecht

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, möchten Sie vielleicht in der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung den Umgang mit den Kindern und das Sorgerecht regeln. Sie können sich wegen der Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhalts der Zwangsvollstreckung unterwerfen.

Ein Verzicht auf Kindesunterhalt oder eine Beschränkung der gesetzlichen Ansprüche des Kindes ist nicht zulässig.

Möglicherweise wollen Sie noch eine Regelung über die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer und den Ausgleich damit verbundener Nachteile treffen.

Wann ist ein Verzicht auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche sinnvoll?

Auch ein Verzicht auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche ist denkbar.

Wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen möchten, teilen Sie uns bitte die Personalien (Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Steuer-ID) beider Ehepartner, das Datum und den Ort der Eheschließung (Standesamt) sowie Ihre Regelungswünsche mit. Bitte geben Sie auch an, ob schon ein Scheidungsantrag gestellt ist (gegebenenfalls von wem und bei welchem Gericht). Informieren Sie uns bitte auch, welche Staatsangehörigkeit/en und welchen gewöhnlichen Aufenthaltsort Sie bei Eheschließung jeweils hatten und welche Sie bei Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung haben. Falls für Ihre Ehe bereits ein Ehevertrag besteht, reichen Sie uns bitte eine Kopie davon her.

Häufige Fragen