Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen Partner die Scheidungsfolgen miteinander regeln, wenn sie sich trennen und scheiden lassen.
Sie möchten Ihre Ehe einvernehmlich scheiden lassen?
Folgende Themenkomplexe können geregelt werden:
Oft vereinbaren die Scheidungswilligen Gütertrennung und gleichen den bisher entstandenen Zugewinn durch eine Abfindungszahlung oder durch die Übertragung von Vermögensgegenständen aus.
Soweit Ihnen Vermögensgegenstände (zum Beispiel ein Haus) gemeinsam gehören, können Sie festlegen, ob ein Ehepartner den Gegenstand allein übernehmen oder der Gegenstand verkauft werden soll.
Ansprüche auf Trennungsunterhalt (also den Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Scheidung) können beziffert werden.
Ein Verzicht auf künftige Ansprüche auf Trennungsunterhalt ist nicht möglich.
Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt (also den Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung) können festgelegt werden. Der Unterhaltsverpflichtete kann sich in der notariellen Urkunde der Zwangsvollstreckung unterwerfen.
Möglich ist ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf nachehelichen Unterhalt.
Sie können vereinbaren, dass der Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt oder ganz oder teilweise ausgeschlossen wird.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, möchten Sie vielleicht in der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung den Umgang mit den Kindern und das Sorgerecht regeln. Sie können sich wegen der Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhalts der Zwangsvollstreckung unterwerfen.
Ein Verzicht auf Kindesunterhalt oder eine Beschränkung der gesetzlichen Ansprüche des Kindes ist nicht zulässig.
Möglicherweise wollen Sie noch eine Regelung über die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer und den Ausgleich damit verbundener Nachteile treffen.
Auch ein Verzicht auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche ist denkbar.
Wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen möchten, teilen Sie uns bitte die Personalien (Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Steuer-ID) beider Ehepartner, das Datum und den Ort der Eheschließung (Standesamt) sowie Ihre Regelungswünsche mit. Bitte geben Sie auch an, ob schon ein Scheidungsantrag gestellt ist (gegebenenfalls von wem und bei welchem Gericht). Informieren Sie uns bitte auch, welche Staatsangehörigkeit/en und welchen gewöhnlichen Aufenthaltsort Sie bei Eheschließung jeweils hatten und welche Sie bei Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung haben. Falls für Ihre Ehe bereits ein Ehevertrag besteht, reichen Sie uns bitte eine Kopie davon her.