Testament und Erbvertrag
Die Nachfolge umfassend regeln
Inhaltsübersicht
Es ist gar nicht so leicht, sich über die Regelung des eigenen Nachlasses Gedanken zu machen. Zu einer umfassenden Vorsorge gehört aber auf jeden Fall ein eigenes Testament.
Im Testament regeln Sie, wer Ihr Vermögen (und etwaige Schulden) erbt, wenn Sie nicht mehr leben.
Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen, auf die Ihr Vermögen als Gesamtheit übergeht, aber auch einzelnen Personen einzelne Vermögensgegenstände vermachen.
Manchmal kann es ratsam sein, zur Abwicklung des Nachlasses oder zur dauerhaften Verwaltung einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, möchten Sie vielleicht einen Vormund bestimmen, der das Sorgerecht für die Kinder erhält.
Treffen Sie möglichst einfache und leicht verständliche Regelungen. Bedenken Sie, dass Sie nicht mehr gefragt werden können, was Sie mit der Regelung gemeint haben.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten und so ihre Verfügungen in einer einheitlichen Urkunde aufeinander abstimmen.
Wenn Sie an einer vertraglich bindenden Regelung interessiert sind oder als unverheiratetes Paar gemeinsame Verfügungen treffen möchten, bietet sich ein Erbvertrag an.
Das Erbrecht geht von der Idealvorstellung der Familie aus, in der Mann und Frau mit ihren gemeinsamen Kindern zusammenleben und sich gegenseitig beerben.
Patchworkfamilien sind Familien, in denen Kinder von nur einem der Partner abstammen. Das Kind des jeweiligen Partners hat dann einen Stiefelternteil, mit dem es nicht verwandt ist.
Da es in der Patchworkfamilie zwischen Stiefeltern und Stiefkindern keine Blutsverwandtschaft gibt, gibt es auch keine gesetzliche Erbfolge und demzufolge auch keine Pflichtteilsansprüche.
Die zentrale Frage in der Patchworkfamilie ist, ob die zusammenlebenden Elternteile ihre eigenen Kinder bevorzugen oder die Gleichstellung mit den Kindern des Partners wünschen.
Das sog. Behindertentestament ist ein Testament, bei dem mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. Mit dem Behindertentestament können Sie vermeiden, dass Geld und Vermögen an die Träger von Sozialleistungen und Eingliederungshilfe geht. Menschen mit Behinderung können durch das Behindertentestament vom Erbe profitieren.
Ein Testament muss entweder eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet werden.
Ein Erbvertrag bedarf immer notarieller Beurkundung.
Doch auch beim Testament sollte man sich stets für die notarielle Beurkundung entscheiden. Ein großer Anteil der eigenhändigen Testamente ist inhaltlich unzureichend oder unwirksam ist. Nutzen Sie also den Vorteil der notariellen Beratung.