Umwandlungen

Verschmelzung, Auf- und Abspaltung, sowie Ausgliederung von Rechtsträgern

Nach dem Umwandlungsgesetz können Sie Rechtsträger verschmelzen, spalten oder deren Rechtsform verändern.

Welche Arten von Umwandlungen gibt es?

Was muss beurkundet werden?

Bei einer Umwandlung bedarf es

  • eines notariell beurkundeten Umwandlungssvertrags
  • notariell beurkundeter Zustimmungsbeschlüsse aller beteiligten Rechtsträger

Der Verschmelzung ist eine Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zugrunde zu legen, deren Stichtag bei Anmeldung der Verschmelzung beim Registergericht nicht länger als acht Monate zurückliegen darf.

Besonderheiten bei der Spaltung

Bei der Aufspaltung und der Abspaltung erhalten die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers Anteile am übernehmenden Rechtsträger.

Bei der Ausgliederung erhält der übertragende Rechtsträger selbst Anteile am übernehmenden Rechtsträger. Die Aufspaltung führt dazu, dass der übertragende Rechtsträger erlischt.

Rechtsfolge der Umwandlung

Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers als Gesamtheit bzw. der Teil, welcher abgespalten wird, geht auf den übernehmenden Rechtsträger über (Gesamtrechtsnachfolge).

Bei einer Umwandlung erlischt der alte Rechtsträger.